Ablauf
Sie wollen sich mit psychischen Problemen an mich wenden?
Dann melden Sie sich gerne innerhalb der telefonischen Sprechstunde (i.d.R. freitags, die genaue Zeit erfahren Sie auf meinem Anrufbeantworter) in meiner Praxis und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.
In diesem ersten Gespräch, der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“, werden wir Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprechen. Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Außerdem werde ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern und Fragen zur Kostenübernahme beantworten. Nach diesem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob Sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten.
Drei Sprechstunden sowie zwei sogenannte „probatorische Sitzungen“ dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und sollen die Frage klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis für Sie erfolgsversprechend erscheint. Zur Diagnostik werden auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Wichtig ist die Klärung Ihrer Therapieziele sowie die gemeinsame Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans. Am Ende der probatorischen Sitzungen können Sie dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten. Wenn ja, ist nach diesen ersten fünf Sitzungen ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.
In der Therapie geht es darum, mit Ihnen gemeinsam individuelle, konkrete Problemlösungen zu erarbeiten und diese in Ihrem Alltag zu etablieren. Alle diagnostischen und therapeutischen Methoden werden mit Ihnen direkt besprochen, so dass Sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Ziele mitwirken können.
In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich als Einzelsitzungen statt und dauern 50 Minuten. Die Anzahl der Therapiestunden hängt von Ihrem Anliegen und den Therapiezielen ab. Üblich sind zwischen 24 Stunden als Kurzzeittherapie und bis maximal 80 Stunden als Langzeittherapie.
Bei der Psychotherapie von Kindern finden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche statt.
Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, gemäß StGB §203 sowie unserer Berufsordnung.
Dann melden Sie sich gerne innerhalb der telefonischen Sprechstunde (i.d.R. freitags, die genaue Zeit erfahren Sie auf meinem Anrufbeantworter) in meiner Praxis und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.
In diesem ersten Gespräch, der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“, werden wir Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprechen. Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Außerdem werde ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern und Fragen zur Kostenübernahme beantworten. Nach diesem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob Sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten.
Drei Sprechstunden sowie zwei sogenannte „probatorische Sitzungen“ dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und sollen die Frage klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis für Sie erfolgsversprechend erscheint. Zur Diagnostik werden auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Wichtig ist die Klärung Ihrer Therapieziele sowie die gemeinsame Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans. Am Ende der probatorischen Sitzungen können Sie dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten. Wenn ja, ist nach diesen ersten fünf Sitzungen ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.
In der Therapie geht es darum, mit Ihnen gemeinsam individuelle, konkrete Problemlösungen zu erarbeiten und diese in Ihrem Alltag zu etablieren. Alle diagnostischen und therapeutischen Methoden werden mit Ihnen direkt besprochen, so dass Sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Ziele mitwirken können.
In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich als Einzelsitzungen statt und dauern 50 Minuten. Die Anzahl der Therapiestunden hängt von Ihrem Anliegen und den Therapiezielen ab. Üblich sind zwischen 24 Stunden als Kurzzeittherapie und bis maximal 80 Stunden als Langzeittherapie.
Bei der Psychotherapie von Kindern finden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche statt.
Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, gemäß StGB §203 sowie unserer Berufsordnung.