Herzlich Willkommen!
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Ausbildungen in Verhaltenstherapie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie.
In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Diagnostik und Therapie für Erwachsene, Jugendliche und Kinder – auch mit geistiger Behinderung – in einer vertrauensvollen Atmosphäre an.

Therapie
Psychotherapie ist die gezielte Behandlung von psychischen Störungen mittels psychologischer Methoden, die in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt sind. Mit der Behandlung wird die Behebung bzw. Besserung eines bestimmten Problems angestrebt. Die gemeinsam entwickelten Lösungswege sollen individuell passend und alltagtauglich sein. Mein Vorgehen ist dabei personenzentriert, zielspezifisch und zeitlich optimiert ausgerichtet.
In meine therapeutische Arbeit fließen stets aktuelle Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung ein. Eine regelmäßige Teilnahme an fachlichen Supervisionen, an Intervisionen wie an Fort- und Weiterbildungen ist für mich selbstverständlich und soll Ihnen eine qualitativ hochwertige Behandlung sicherstellen.
Ich biete Ihnen folgende therapeutische Verfahren an:
Kognitive Verhaltenstherapie
eine Methode, die hilft, belastende Gedanken und Verhaltensmuster zu erkennen und schrittweise durch hilfreichere Denk- und Handlungsweisen zu verändern.
Schematherapie
Die Schematherapie beschäftigt sich mit tief verwurzelten emotionalen Mustern, die oft in frühen Lebenserfahrungen entstanden sind.
DBT
Die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) unterstützt Menschen dabei, Gefühle besser zu regulieren, Krisen zu bewältigen und einen achtsamen Umgang mit sich selbst zu entwickeln.
Gruppentherapie
In der Gruppentherapie entsteht ein geschützter Raum, um sich mit anderen auszutauschen, neue Erfahrungen zu machen und gegenseitige Unterstützung zu erleben.
Achtsamkeit
Achtsamkeit bedeutet, den gegenwärtigen Moment bewusst und ohne Bewertung wahrzunehmen – mit mehr Ruhe, Klarheit und Selbstfürsorge im Alltag.
Psychologische Diagnostik
Die psychologische Diagnostik dient dazu, Beschwerden, Belastungen und Ressourcen differenziert zu erfassen und eine passende Behandlung zu planen.
Über mich
Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie. Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung und bedeutet, dass ich ein Diplom im Fach Psychologie sowie eine mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung in Verhaltenstherapie mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen habe. Mit der Approbation habe ich die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde erhalten. Ich bin eingetragen ins Arztregister und habe seit Oktober 2018 eine Kassenzulassung.
Zusätzlich besitze ich die Qualifikation in Kinder- und Jugendpsychotherapie, welche durch eine entsprechende Ausbildung erworben wurde.
- Psychologie-Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin an der Berliner Akademie für Psychotherapie
- Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendpsychotherapie (Verhaltenstherapie)
- Approbation als Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
- Eintrag in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin
- Kassenzulassung
- Mitarbeiterin am Zentrum für Psychotherapie der Humboldt Universität Berlin (ZPHU)
- Mitarbeiterin beim Psychotherapie-Informations-Dienst der DPA
- Therapeutische Betreuung von Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung im Verein „MITTENDRIN leben e.V.“
- Psychotherapeutische Tätigkeit für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an der Berliner Akademie für Psychotherapie
- Psychotherapeutische Tätigkeit an der Charité Universitätsmedizin, Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie
- Leitung Psychotherapeutischer Gruppentherapien in der Schlosspark Klinik Berlin
- Berufsausbildung und Arbeit als Erzieherin
Wo Sie mich finden
Praxis am Rahmer See
- Ruhige Lage inmitten der Natur
- Allee an den Birken 17, 16515 Oranienburg
- für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
- Kontakt: vt@michaela-schlesier.de
Praxis in Berlin-Neukölln
- Zentral und gut erreichbar
- Bürknerstraße 7, 12047 Berlin
- Behandlung auch für gesetzlich Versicherte
- Tel: (030) 300 233 25
Behandlungsrahmen
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Tarif enthalten ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Ich helfe Ihnen dann gern dabei die Formulare auszufüllen und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihre Psychotherapie in meiner Praxis mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Psychotherapie in einer Vertrags-Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, auf die jede*r Versicherte*r Anspruch hat. Es entstehen keine Kosten für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt in meine Praxis kommen, eine ärztliche Überweisung ist für eine Psychotherapie nicht notwendig.
Eine ambulante Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür ist als Teil des Antrages ein „Konsiliarbericht“ Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin zu Ihrem körperlichen Gesundheitszustand notwendig. Das Formular hierzu und alle sonstigen Antragsunterlagen zur Einleitung einer Psychotherapie erhalten Sie in meiner Praxis. In der Regel wird zunächst eine Kurzzeit-Psychotherapie (KZT) von 2 x 12 Sitzungen beantragt. Bei Bedarf kann diese im Anschluss daran verlängert werden.
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt oder Sie Ihre psychischen Beschwerden nicht aktenkundig machen wollen haben Sie die Möglichkeit, die Behandlungskosten für eine Therapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfällt das Antragsverfahren und wir können direkt mit der Therapie beginnen.
Die Freie Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Versicherte können somit direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wenn Sie bei der Bundeswehr angestellt sind, bringen Sie bitte den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Wenn Sie über eine Anstellung bei der Polizei versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und mit den ersten Therapiesitzungen beginnen.
Ablauf
Sie wollen sich mit psychischen Problemen an mich wenden?
Dann melden Sie sich gerne innerhalb der telefonischen Sprechstunde (i.d.R. freitags, die genaue Zeit erfahren Sie auf meinem Anrufbeantworter) in meiner Praxis und vereinbaren einen Termin für ein erstes Gespräch.
In diesem ersten Gespräch, der sogenannten „psychotherapeutischen Sprechstunde“, werden wir Ihr Anliegen und Ihre Wünsche besprechen. Sie erhalten von mir eine Rückmeldung, ob eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie für Sie geeignet sein kann. Außerdem werde ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern und Fragen zur Kostenübernahme beantworten. Nach diesem Ersttermin können Sie frei entscheiden, ob Sie weitere Termine in Anspruch nehmen möchten.
Drei Sprechstunden sowie zwei sogenannte „probatorische Sitzungen“ dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und sollen die Frage klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis für Sie erfolgsversprechend erscheint. Zur Diagnostik werden auch Fragebögen zum Einsatz kommen. Wichtig ist die Klärung Ihrer Therapieziele sowie die gemeinsame Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans. Am Ende der probatorischen Sitzungen können Sie dann frei entscheiden, ob sie eine psychotherapeutische Behandlung beginnen möchten. Wenn ja, ist nach diesen ersten fünf Sitzungen ein Antrag an die Krankenkasse zu stellen.
In der Therapie geht es darum, mit Ihnen gemeinsam individuelle, konkrete Problemlösungen zu erarbeiten und diese in Ihrem Alltag zu etablieren. Alle diagnostischen und therapeutischen Methoden werden mit Ihnen direkt besprochen, so dass Sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich an der Erreichung Ihrer Ziele mitwirken können.
In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich als Einzelsitzungen statt und dauern 50 Minuten. Die Anzahl der Therapiestunden hängt von Ihrem Anliegen und den Therapiezielen ab. Üblich sind zwischen 24 Stunden als Kurzzeittherapie und bis maximal 80 Stunden als Langzeittherapie.
Bei der Psychotherapie von Kindern finden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche statt.
Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, gemäß StGB §203 sowie unserer Berufsordnung.